
Rückerstattung für Wärmepumpenstrom 2025
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Betreiberinnen und Betreiber von Wärmepumpen mit separatem Stromzähler können rückwirkend von einer finanziellen Entlastung profitieren. Für das Jahr 2025 besteht Anspruch auf eine Rückerstattung bestimmter Stromumlagen, die regulär auf den Wärmepumpenstrom erhoben werden.

Gesetzliche Grundlage: Umlagenentlastung nach dem EnFG
Mit § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) hat der Bundestag eine Entlastung für Wärmepumpenbetreiber beschlossen. Eine Genehmigung durch die EU ist hierfür nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch, dass der Anspruch fristgerecht angemeldet wird.Im Jahr 2025 betrugen die relevanten Umlagen:
- KWKG-Umlage: 0,277 ct/kWh
- Offshore-Netzumlage: 0,816 ct/kWh
Wichtig: Die Anmeldung muss bis spätestens 28. Februar 2026 über den jeweiligen Stromversorger beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen.









